AGB Schießbahn / Schießevents / Schießkino / Lehrgänge
Allgemeine Geschäfts- und Benutzungsbedingungen (AGB)
Michael Schaller - hs-arms
Für Schießstandnutzung, Schießkino, Schießevents (Jedermann-Schießen) sowie Lehrgänge und Seminare
Stand: 01.01.2026
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Schießsportanlage, die Teilnahme an Schießevents sowie die Buchung von Lehrgängen und Seminaren der Firma Michael Schaller - hs-arms (nachfolgend „Betreiber“).
1.2 Ergänzend gelten die jeweils aktuell ausgehängte Schießstandordnung des Betreibers sowie die Schießvorschriften der anerkannten Verbände (z. B. DSU, DJV) und das Waffengesetz (WaffG) nebst AWaffV.
1.3 Mit der Buchung eines Termins oder dem Betreten der Anlage erkennt der Nutzer diese AGB an.
2. Buchung, Preise und Zahlung
2.1 Buchungen (mündlich, schriftlich oder online) sind verbindlich. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch den Betreiber zustande.
2.2 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung. Die Mindestmietdauer beträgt 60 Minuten.
2.3 Die Mietzeit beginnt zum reservierten Zeitpunkt. Bei verspätetem Erscheinen besteht kein Anspruch auf Verlängerung; die volle gebuchte Zeit wird berechnet.
2.4 Eine Standaufsicht ist, sofern nicht ausdrücklich als Inklusivleistung (z. B. bei Events) ausgewiesen, separat zu buchen und zu vergüten.
3. Stornierungsbedingungen (Rücktritt)
Da der Betreiber Standkapazitäten und Trainer exklusiv reserviert, wird bei Absagen durch den Kunden eine Aufwandsentschädigung fällig. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
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Bis 5 Tage vor Termin: 20 % des Preises
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4 Tage vor Termin: 40 % des Preises
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3 Tage vor Termin: 60 % des Preises
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2 Tage vor Termin: 70 % des Preises
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1 Tag vor Termin: 80 % des Preises
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Am Tag der Buchung / Nichterscheinen: 100 % des Preises
4. Zulassung und Sicherheit
4.1 Legitimation: Schießen darf nur, wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Gültige Dokumente (WBK, Jagdschein, Personalausweis) sind im Original vorzulegen.
4.2 Ausschlussgründe: Personen unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten ist der Zutritt und die Nutzung strikt untersagt. Ein Verstoß führt zum sofortigen Platzverweis ohne Kostenerstattung.
4.3 Minderjährige: Die Nutzung durch Minderjährige ist nur im Rahmen des § 27 WaffG mit schriftlicher Zustimmung der Sorgeberechtigten und unter qualifizierter Aufsicht gestattet.
4.4 Aufsicht: Den Anweisungen des Standpersonals ist sofort Folge zu leisten. Das Hausrecht liegt beim Betreiber bzw. der verantwortlichen Aufsichtsperson.
5. Besonderheiten für Lehrgänge und Seminare
5.1 Der Teilnehmer bestätigt mit der Anmeldung, dass gegen ihn kein Waffenverbot besteht und er nicht wegen Gewaltdelikten vorbestraft ist.
5.2 Der Betreiber behält sich vor, Lehrgänge bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl oder aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit des Referenten) abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Gebühren voll erstattet.
5.3 Die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang kann nicht garantiert werden, wenn die Prüfung durch externe Stellen (z. B. Behörden) abgenommen wird oder der Teilnehmer die erforderlichen Leistungen nicht erbringt.
6. Haftung und Schadensersatz
6.1 Haftung des Betreibers: Der Betreiber haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Betreibers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
6.2 Für sonstige Schäden haftet der Betreiber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt wurden.
6.3 Haftung des Nutzers: Der Nutzer haftet für alle von ihm verursachten Schäden an der Anlage und an Dritten. Für typische Sachschäden durch Fehlschüsse gilt folgende Pauschale (sofern kein höherer Aufwand nachgewiesen wird):
| Schadensart | Pauschalbetrag |
| Deckentreffer | 30,00 € |
| Bodentreffer | 60,00 € |
| Wandtreffer | 30,00 € |
| Beschädigung Lichtstränge / Technik | 150,00 € |
| Videonachweis (Aufwand zur Sicherung) | 200,00 € |
Hinweis: Dem Nutzer ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.
7. Erhöhter Versicherungsschutz
7.1 Gewerbliche Nutzer/Vereine: Gruppen und Vereine müssen vor Nutzung eine Haftpflichtversicherung nachweisen, die Schäden aus der Schießstandnutzung abdeckt. Die Deckungssumme muss mindestens 5 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden betragen.
7.2 Einzelnutzer: Jäger und Sportschützen müssen über eine gültige Jagdhaftpflicht- bzw. Sportversicherung verfügen. Gastschützen (Events) sind über die Betriebshaftpflicht des Betreibers im gesetzlichen Rahmen versichert, sofern sie die Sicherheitsregeln einhalten.
8. Gutscheine
8.1 Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum 3 Jahre gültig (gesetzliche Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB).
8.2 Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist ausgeschlossen. Event-Gutscheine können bei Preissteigerungen nach Ablauf eines Jahres mit dem ursprünglichen Nennwert angerechnet werden.
9. Datenschutz und Videoüberwachung
9.1 Der Betreiber verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der DSGVO zur Vertragserfüllung und Erfüllung gesetzlicher Dokumentationspflichten (WaffG).
9.2 Videoüberwachung: Zur Wahrung des Hausrechts, zur Unfallaufklärung und zur Beweissicherung bei Sachschäden wird die Anlage videoüberwacht. Die Daten werden gemäß den gesetzlichen Fristen gelöscht, sofern sie nicht zur Beweisführung benötigt werden (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
9.3 Bild- und Tonaufnahmen durch Nutzer sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung gestattet.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
10.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Betreibers.