AGB Schießbahn / Schießevents / Schießkino / Lehrgänge
AGB der Firma Michael Schaller - hs-arms für den Schießstand, Schießstandnutzung, Schießkino und Schiessevents (Jedermann-Schießen)
1. Allgemeines
Für die Benutzung der Schießsportanlage gelten neben dieser Benutzungsordnung (AGB) grundsätzlich die Schieß- und Standordnung der Michael Schaller - hs-arms, der Deutschen Schießsport Union sowie die Schießstandordnung und Schießvorschrift des Deutschen-Jagdschutzverbandes in der jeweils gültigen Fassung, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist. Die vorgenannten Schieß- und Standordnungen sind in der Schiessanlage ausgehängt. Schieß- und Standordnungen anderer anerkannter Schießsportverbände oder Prüf- und Erprobungsvorschriften, die über die Form einer Schießübung hinausgehen, können nur dann zur Anwendung kommen, wenn es in vertragliche Formvereinbart wurde.
2. Geltungsbereich
2.1 Diese Benutzungsordnung gilt für alle Schießstände und sonstigen Räume, soweit diese für Zwecke des Schießsports, der Ausbildung mit Schusswaffen oder im Rahmen der weiteren waffenrechtlichen Erlaubnis genutzt werden.
2.2 Der Nutzer/Besucher erkennt diese Benutzungsordnung (AGB) durch seine Nutzung/Buchung an.
3. Preise und Zahlung
3.1 Maßgeblich für die Abrechnung ist der reguläre Stundensatz zum Zeitpunkt des Mietbeginns.
3.2 Die Mindestmietdauer (Mindestabrechnung) beträgt 60 Minuten.
3.3 Das von Ihnen mündlich oder schriftlich gebuchte Zeitfenster gilt als verbindlich und wird berechnet.
3.4 Bei verspätetem Erscheinen zum gebuchten Termin, können wir ein Verschieben der gebuchten Zeit nicht garantieren. Bezüglich der Bezahlung gilt 3.3.
3.5 Die Schießstandmiete beginnt mit dem Betreten des Schießstandes jedoch spätestens zum reservierten Mietbeginn.
3.6 Eine Standaufsicht ist nicht im Mietpreis enthalten, kann jedoch auf Anfrage dazu gebucht werden.
3.7 Neukunden erhalten zu Beginn der ersten Miete eine komplette Einweisung in die vorhandene Schießstandtechnik und während ihrer Miete jederzeit Unterstützung ohne Aufpreis.
3.8 Buchungsstornierungen in einem Zeitraum von weniger als fünf Tagen vor dem Schießtermin / Seminar / Lehrgänge / Events werden mit 20%, vier Tage mit 40%, drei Tage mit 60%, 2 Tage mit 70%, ein Tag mit 75% und am Tag der Buchung mit 100% des Preises berechnet.
3.9 Sollte ein Schießtermin von der Michael Schaller - hs-arms aus technischen Gründen oder durch höhere Gewalt abgesagt werden müssen, besteht keinerlei Anspruch auf Schadenersatz oder Kostenerstattung über die Nutzungsgebühr hinaus.
4. Schießzeiten / Benutzungsverbote
4.1 Die Benutzung der Schießsportanlage ist nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Absprache gestattet. Andere Nutzungszeiten nur nach besonderer Vereinbarung.
4.2 Die Nutzungszeit beinhaltet eine kurze Einweisung und die „kleine Reinigung“ des Schießstandes. Dabei sind die Hülsen aufzunehmen und angefallene Reststoffe in den bereitstehenden Behältnissen zu sammeln.
4.3 Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, dürfen nicht zum Schießen zugelassen werden.
4.5 Die Teilnahme an Schießübungen ist nur gestattet, soweit gesetzliche Regelungen die Teilnahme nicht untersagen. Auf die Regelungen des Schießens auf Schießstätten durch Minderjährige wird besonders hingewiesen.
4.6 Die erforderlichen schriftlichen Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten und gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigungen der Behörde sind von den verantwortlichen Aufsichtspersonen aufzubewahren und dem Beauftragten der Michael Schaller - hs-arms und den mit der Durchführung des Waffengesetztes beauftragten Behörden auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
4.7 Bild und Tonaufnahmen sind nur nach vorheriger Genehmigung durch die Michael Schaller - hs-arms erlaubt.
4.8 Die Benutzer der Schießbahn haben die Anlage ordnungsgemäß, sauber und in dem Zustand ,wie die Bahn vorgefunden wurde, wieder zu verlassen. Der Zustand der Schießbahn ist vor und nach der Benutzung zu dokumentieren. Bei Beschädigung der Schießbahn durch den Nutzer ist folgende Preistabelle bindet:
Deckentreffer: | 30 € |
||
Bodentreffer: | 30 € | ||
Wandtreffer: | 20 € | ||
Videonachweis: | 200 € |
5. Zulassung
5.1 Das Schießen auf der Anlage ist nur mit gültiger WBK, Jagschein oder anderem Versicherungsnachweis sowie einer Erwerbsberechtigung für die geführte Waffe gestattet.
Die Unterlagen sind im Original vor dem Schießen ohne Aufforderung vorzulegen, bei sich zu tragen und bei Verlangen vorzuzeigen.
5.2 In der Schießsportanlage darf nur mit den für den jeweiligen Stand durch Aushang bekannt gemachten Waffen und nur unter Verwendung der zugelassenen Munition geschossen werden. Die
Verwendung von Geschoßen mit Hartkern, Lichtspursatz oder sonstiger pyrotechnischer Munition sowie ehemaliger Militärmunition ist grundsätzlich verboten.
5.3 Es darf nur von den durch eine Sportordnung oder einer gleichwertige Schießvorschrift für die einzelnen Waffen und Anschlagartenfestgelegten Positionen geschossen werden.
5.4 Auf die gesetzlichen Regelungen des Waffenrechts insbesondere das Schießen mit vom Schießsport ausgeschlossenen Schusswaffen, oder zulässige und unzulässige Schießübungen auf Schießstätten wird besonders hingewiesen.
5.5 Rauchen und offenes Feuer sind in der Schießanlage strengstens untersagt.
5.6 Eine Waffe darf nur von dem auf der jeweiligen Schiessposition stehenden Schützen geladen bzw. schussfertig gemacht werden.
5.7 Die Mündung ist auf der Schießposition immer in Richtung des Geschossfangs zu richten.
5.8 Etwaige Trageriemen sind in der Schießanlage von den Waffen zu entfernen.
5.9 Waffen sind mit Ausnahme in der Schießposition stets entladen und mit geöffnetem Verschluss-System zu transportieren. Sie sind stets in den vorhandenen Waffenständern abzustellen. Die Aufbewahrung im Aufenthaltsraum ist nicht zugelassen. Anschlagübungen bzw. Zielübungen sind im Aufenthaltsraum ebenfalls nicht zugelassen.
5.10 In der Schießhalle sind stets geeignete Gehörschutzmaßnahmen zu treffen.
6. Transport und Aufbewahrung von Waffen und Munition
6.1 Außerhalb der Schießanlagen/Schießräume dürfen Waffen und Munition nur in geschlossenen Behältnissen transportiert werden. Ausgenommen sind Leihwaffen vom der Michael Schaller - hs-arms, die vor der Ausgabe an den Kunden/Schützen von einem Mitarbeiter der Michael Schaller - hs-arms sicherheitsüberprüft werden. Waffen, die nicht handhabungssicher sind, weil sie z.B. wegen einer Waffenstörung nicht entladen werden können, dürfen nur nach Weisung eines Mitarbeiters der Michael Schaller - hs-arms oder durch diesen selbst gehandhabt werden.
6.2 Auf der Schießstätte dürfen während des Schießbetriebes nicht benutzte Schusswaffen nur getrennt von der Munition und nur unter Benutzung der dazu bestimmten Vorrichtungen (Gewehrständer oder Waffenablagen) abgestellt oder abgelegt werden. Außerhalb des Schießbetriebes dürfen auf der Schießstätte Schusswaffen und Munition nur dann, und zwar getrennt voneinander, aufbewahrt werden, wenn ausreichende, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Sicherheitsvorkehrungen gegen ein Abhandenkommen getroffen wurden. Ein Verstoß gegen diese vorgegebene Verfahrensweise rechtfertigt ein Hausverbot!
7. Aufsichtsperson
7.1 Die Benutzer der Schießstätte haben die Anordnungen der verantwortlichen Aufsichtsperson zu befolgen. Sie üben bei Abwesenheit des Betreibers oder einer vom Betreiber beauftragten Person in der Schießstätte und den zugehörigen Nebenräumen das Hausrecht aus.
7.2. Der Zugang zu den Schießständen und die Benutzung der zugelassenen Waffen sind nur bei gleichzeitiger Anwesenheit einer verantwortlichen Aufsichtsperson gestattet. Das Schießen ohne eindeutig bestimmte verantwortliche Aufsichtspersonen ist untersagt. Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben das Schießen in der Schießstätte ständig zu beaufsichtigen, insbesondere dafür zu sorgen, dass in der Schießstätte Anwesende durch ihr Verhalten keine vermeidbaren Gefahren verursachen und zu beachten, dass die einschlägigen waffenrechtlichen Bestimmungen für die Durchführung eines ordnungsgemäßen Schießbetrieb eingehalten werden. Sie haben insbesondere die Einhaltung der Schieß- und Standordnung, den Gebrauch der zugelassenen Waffen- und Munitionsarten sowie für den ordnungsgemäßen und vollständigen Aufbau der Anlage.
7.3 Die Aufsichtspersonen dürfen während der Dauer ihrer Aufsicht nicht selbstschießen und haben ständig auf dem Schießstand präsent zu sein. Eine zur Aufsicht befähigte Person darf schießen, ohne beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf dem Schießstand befindet. Außerdem Schützen und den verantwortlichen Aufsichtspersonen dürfen sich während des Schießens keine weiteren Personen auf den Schießständen aufhalten.
7.4 Bei der Beauftragung der verantwortlichen Aufsichtsperson durch einen schießsportlichen Verein eines anerkannten Schießsportverbandes oder einer jagdlichen Vereinigung genügt an Stelle der Anzeige eine Registrierung der Aufsicht beim Verein oder bei der jagdlichen Vereinigung.
7.5 Unabhängig von der vereinsinternen Registrierung sind der Michael Schaller - hs-arms die Namen der Aufsichtspersonen mitzuteilen. Der Name der verantwortlichen Aufsichtspersonen ist für die Dauer des Schießens am Eingang zum Schützenstand für jedermann deutlich sichtbar auszuhängen.
8. Gutscheine
8.1 Der vom der Michael Schaller - hs-arms ausgegebene Gutschein garantiert den im Papier enthaltenen Anspruch und ist bei seiner Einlösung vorzulegen.
8.2 Verjährungen: Hinsichtlich der Ansprüche aus Haupt- und Ausgabevertrag ist die regelmäßige dreijährige Verjährungsfrist (§ 195 BGB) zu beachten. Außgenommen sind Gutscheine für Schießevents, diese sind auf die Dauer eines Jahres befristet.
8.3 Bedingungen: Der Gutschein gilt für Shop und Schießstand. Es besteht kein Anspruch auf Barauszahlung.
9. Versicherung
9.1. Die Vereine und sonstigen Benutzergruppen, denen die Benutzung der Schießsportanlage durch Nutzungsvertrag gestattet ist, haben der Michael Schaller - hs-arms vor der erstmaligen Benutzung das Bestehen folgender Versicherungen nachzuweisen: Eine Haftpflicht aus der Mitbenutzung der Schießstätte resultierende Schädigung in Höhe von mindestens 1 Million Euro – pauschal für Personen- und Sachschäden –sowie gegen Unfall für aus der Mitbenutzung der Schießstätte resultierende Schädigung von bei der Organisation des Schießbetriebes mit wirkenden Personen in Höhe von mindestens 10 000 Euro für den Todesfall und 100 000 Euro für den Invaliditätsfall bei einem im Geltungsbereich des Waffengesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen.
9.2. Einzelnutzer haben sich im Rahmen der gesetzlichen Regelungen (z.B. Jagdhaftpflichtversicherung) zu versichern. Sollte kein derartiger Versicherungsschutz bestehen, oder nachweisbar sein, ist eine entsprechende Tagesversicherung selbstständig abzuschließen.
10. Meldepflicht/Haftung
10.1. Jeder Nutzer hat vor seiner ersten Nutzung ein Stammblatt mit den erforderlichen Angaben auszufüllen. Jede weitere Nutzung wir dort entsprechend eingetragen.
10.2. Mit dem Schießen darf erst begonnen werden, wenn die Gruppen oder die Einzelschützen bei der Michael Schaller - hs-arms angemeldet sind. Es ist den Nutzern ohne Zustimmung der Michael Schaller - hs-arms nicht gestattet, Nutzungszeiten zu tauschen.
10.3. Unfälle, die sich während des Schießbetriebes ereignen, sind von den verantwortlichen Aufsichtspersonen unverzüglich der Michael Schaller - hs-arms anzuzeigen.
10.4. Sonstige Vorkommnisse sind der Michael Schaller - hs-arms spätestens am nächsten Werktag anzuzeigen.
10.5. Für Schäden außerhalb des bestimmungsgemäßen Gebrauchs, insbesondere durch Fehlschüsse, haftet der Verursacher. Decken, Wand und Bodenschüsse werden mit je 20,00 € Euro berechnet. Fehlschüsse in den Lichtsträngen mit 100,00 €.
10.6. Die Michael Schaller - hs-arms übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die von anderen Nutzern oder Zuschauern verursacht werden.
10.7. Der Nutzer/Besucher stellt die Michael Schaller - hs-arms von Schadenersatzansprüchen anderer Besucher/Nutzer oder Dritter für den vom Besucher/Nutzer verursachte Schäden frei.
10.8. Die Michael Schaller - hs-arms schließt die Haftung für vom Besucher/Nutzer mitgebrachten Waffen, Zieloptiken oder anderen Ausrüstungen aus, soweit der Schaden nicht durch die Michael Schaller - hs-arms, deren Angestellte oder Beauftragte schuldhaft verursacht wurde.
11. Teilnahmebedingung
Der Teilnehmer bestätigt die Richtigkeit der Angaben zur Person im Anmeldeformular und bestätigt und akzeptiert die folgenden Bedingungen:
Die Teilnahme erfolgt stets auf eigene Gefahr. Die Haftung für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen dem Veranstalter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Kursteilnehmer stellt Michael Schaller - hs-arms von Schadensersatzansprüchen anderer Teilnehmer oder Dritter für vom Teilnehmer allein verursachte Schäden frei. Michael Schaller - hs-arms schließt die Haftung für Kleidung vom Teilnehmer und vom Teilnehmer zum Lehrgang mitgebrachter persönlicher Gegenstände (Waffen, Kfz, technische Geräte etc.) oder Verletzungen (auch Knalltraumas) am Kursteilnehmer aus, soweit der Schaden oder die Verletzung nicht durch einen Angestellten oder Ausbilder von Michael Schaller - hs-arms schuldhaft oder grob fahrlässig verursacht wurde. Michael Schaller - hs-arms kommt nur für Schäden auf, welche durch Angestellte von Michael Schaller - hs-arms grob fahrlässig begangen wurden. Diese Haftung beschränkt sich nicht auf Schäden, welche durch Personen begangen werden, welche nicht in einem vertraglichen Anstellungsverhältnis beiMichael Schaller - hs-arms stehen.
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
Der Teilnehmer hat keine geistigen Einschränkungen.
Dem Teilnehmer wurde der Umgang mit Waffen nicht gerichtlich untersagt.
Der Teilnehmer wurde nicht rechtskräftig wegen eines Verbrechens verurteilt.
Der Teilnehmer willigt in die Speicherung seiner personenbezogenen Daten Name, Vorname, Adresse ein. Der Teilnehmer willigt zugleich in die Übermittelung der vorgenannten personenbezogenen Daten, an die mit der Wahrnehmung waffenrechtlicher Aufgaben betrauten Ordnungsbehörden sowie an die Behörden der Polizei oder sonstige Strafverfolgungsbehörden auf deren Anforderung ein. Ferner willigt der Teilnehmer in die Übermittelung der vorgenannten personenbezogenen Daten ein, an die Betreiber der
jeweiligen Schiessstätten, sofern dies nicht die Veranstalterin selbst ist, sowie an Versicherer der Veranstalterin oder der Schiessstätten, sofern dies für die Wahrnehmung der Aufgaben des Betreibers der Schiessstätte sowie des Versicherers erforderlich ist. Speicherung und Übermittelung der personenbezogenen Daten erfolgt nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Rechtsvorschriften. Der Teilnehmer ist berechtigt, jederzeit Auskunft über die ihn gespeicherten personenbezogenen Daten sowie deren Berichtigung, Sperrung oder Löschung nach Maßnahme der datenschutzrechtlichen Rechtsvorschriften zu verlangen, ohne dass hierfür andere Kosten als die Übermittlungsentgelte nach den jeweiligen Basistarifen der Post- und Telekommunikationsunternehmen anfallen.
12. Datenschutz
Die Michael Schaller - hs-arms nimmt die Belange des Datenschutzes sehr ernst und möchte sicherstellen, dass Ihre Privatsphäre als Nutzer der Raumschießanlage sowie der Homepage geschützt wird. Wir haben deshalb eine Datenschutzerklärung erstellt, in der wir unseren Umgang mit Ihren Daten erläutern. Wir behalten uns vor, den Inhalt dieser Datenschutzerklärung von Zeit zu Zeit anzupassen. Es empfiehlt sich daher, die Datenschutzerklärung in regelmäßigen Abständen erneut zur Kenntnis zu nehmen.
12.1. Wir verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten nur, wenn Ihre Einwilligung vorliegt oder eine Rechtsvorschrift die Verarbeitung oder Nutzung erlaubt. Es werden nur solche Daten verarbeitet oder genutzt, die für die Abwicklung Ihrer Nutzung der Raumschießanlage erforderlich sind oder Daten, die Sie uns freiwillig mitteilen. Die Michael Schaller - hs-arms verpflichtet sich, das geltende Datenschutzrecht, insbesondere die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG),
einzuhalten. Aufgrund Ihrer uns gegenüber erteilten Einwilligungserklärung verarbeitet und nutzt die Michael Schaller - hs-arms Ihre personenbezogenen Daten ggf. für Maßnahmen, wie
z.B. zur Versendung von E-Mails mit allgemeinen Informationen. Sie können die uns gegenüber erteilten Einwilligungserklärungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Daneben können Sie – soweit wir Ihre Daten im gesetzlich zulässigen Rahmen für bspw. postalische Informationsmaßnahmen nutzen – dieser Nutzung widersprechen. Es genügt in beiden Fällen eine E-Mail an folgende Adresse: info@hs-arms.de
12.2. Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person („Daten“), § 3 Abs. 1 BDSG. Darunter fallen Informationen wie Ihr Name, Ihre Adresse, Geburtsdatum oder Ihre
12.3. Auf Anordnung der zuständigen Stellen dürfen wir aber im Einzelfall Auskunft über diese Daten (Bestandsdaten) erteilen, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.
12.4. Ihre Daten werden nur solange gespeichert, wie dies für die Anfrageabwicklung oder Reservierung und die in dieser Datenschutzerklärung genannten Zwecke erforderlich ist bzw. wir gesetzlich oder rechtlich zur Aufbewahrung verpflichtet sind.
12.5. Die Raumschiessanlage Heidenau wird durch Video überwacht. Die Daten werden gespeichert.
12.5.1. Durch die Raumschiessanlage aufgezeichnete Videosequenzen dürfen generell zur Aufklärung bei Verstößen gegen die Benutzerordnung der Raumschiessanlage Heidenau eingesehen werden, ohne dass der Betroffene weder schriftlich noch mündlich sein Einverständnis geben muss.
12.6. Auskunft, Berichtigung, Löschung Sie haben jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten zu erhalten. Sollten Ihre Daten unrichtig oder zu Unrecht von uns gespeichert sein, werden wir diese gerne berichtigen, sperren bzw. löschen. Wir bitten Sie, uns etwaige Änderungen Ihrer Daten unverzüglich mitzuteilen. Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten und die Videoüberwachung erfolgt, wenn der Betroffene seine Einwilligung zur Speicherung schriftlich widerruft, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist. Auskunftswünsche, Fragen, Beschwerden oder Anregungen richten Sie bitte an folgende Adresse:
12.7. Auf Verlangen werden Ihnen die AGB´s übergeben oder gemailt.
Des Weiteren ist die aktuelle Fassung auf der Homepage www.hs-arms.de einzusehen.