Prüfungsvorbereitung für die „Erlaubnis zum Handel mit Schusswaffen und Munition“
Termin: kommt demnächst
Erlaubnis zum Handel mit Schusswaffen und Munition.
Der Kurs bereitet Sie auf die mündliche IHK-Prüfung vor.
Dauer: 3 Tage – 30 Unterrichtseinheiten
Voraussetzung: Mindestalter 18 Jahre, Zuverlässig im Sinne des WaffG
Gruppenstärke: max. 8 Teilnehmer
Schwerpunkte: gemäß § 15 und § 16 AWaffV
- die Vorschriften für den Handel mit Schusswaffen und Munition, den Erwerb und das Führen von Schusswaffen sowie die Grundzüge der sonstigen waffenrechtlichen und der beschussrechtlichen Vorschriften
- die Art, Konstruktion und Handhabung der gebräuchlichen Schusswaffen
- über die Behandlung der gebräuchlichen Munition und ihre Verwendung in der dazugehörigen Schusswaffe
- vermitteln von Kenntnissen, über Schusswaffen und Munition aller Art, wenn eine umfassende Waffenhandelserlaubnis betragt wurde. Ist nur eine Handelserlaubnis für einzelne Waffen- und Munitionsarten nach der Anlage I Abschnitt I Unterabschnitt 1 und 3 zum Waffengesetz beantragt, bestimmt sich hiernach der Umfang der Prüfung.
- Waffengesetz (WaffG)
- Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV);
- Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Durchführung des Waffengesetzes (DVOWaffG)
- „Geschäfts- und Prüfungsordnung” der Landesdirektion Sachsen
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) vom 5. März 2012
Zielgruppe: zukünftige Waffenhandelslizenzinhaber
Bei Bedarf weiterer Informationen, gern unter info@hs-arms.de oder +49 (0) 3529 58 44 917.
Beim Kauf erwerben Sie einen Gutschein für einen der angebotenen Kurse.