Erwerbsberechtigung Waffen und Munition | hs-arms
Waffen- und Munitionserwerb in Deutschland
Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf das seit dem 1. April 2008 in Kraft getretene Waffengesetz sowie dessen Anpassungen und Änderungen. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit dieser Ausführung.
Es gilt für den Erwerb von Waffen und Munition:
(Unser derzeitiger Kenntnisstand)
Nach dem Abschicken Ihrer Bestellung im Onlineshop (Klicken auf „Zahlungspflichtig bestellen“) benötigen wir von Ihnen die für den Erwerb berechtigenden Dokumente.
WICHTIG! Dokumente, welche Sie als Original zum Zwecke der Eintragung und/oder Prüfung vorlegen müssen (Siehe Punkt B) fordern wir in einer separaten E-Mail von Ihnen an.
I. Erwerbsvorraussetzungen:
1.) Jagdschein gemäß §15 Abs. 3 BjagdG
Berechtigt zum Erwerb von Langwaffen und Munition für Langwaffen (ausgenommen ausdrücklich verbotene Waffen gemäß Bundesjagdgesetz). Ebenfalls ausgenommen sind Kurzwaffen und Schalldämpfer, welche nicht für Langwaffen für Zentralfeuermuntion bestimmt sind.
Jugendjagdscheininhaber im Sinne §16 BjagdG sind nach §13 Abs. 7 WaffG nicht berechtigt zum Kauf einer Schusswaffe oder Munition.
Zum Jagdschein benötigen wir die Personen-NWR-ID sowie die Erlaubnis-NWR-ID.
Die NWR-IDs finden Sie entweder auf ihrer Waffenbesitzkarte oder auf dem Stammdatenblatt.
2.) Gelbe WBK – Neu (Sportschützen WBK)
Die „neue Gelbe WBK“ nach §14 Abs. 4 WaffG berechtigt zum Erwerb und Besitz von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) sowie zum Erwerb und Besitz von Munition für die in der WBK eingetragenen Schusswaffen.
Innerhalb von sechs Monaten dürfen nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden. Eine Ausnahme hiervon bedarf der vorherigen Zustimmung der Erlaubnisbehörde.
Es dürfen bis zu 10 Waffen der zuvorhergegangenen Kategorie erworben werden.
3.) Gelbe WBK – Alt (Ausgestellt bis spätestens 31.03.2003)
Nach dem alten WaffG ausgestellte gelbe WBK gelten gemäß §58 Abs.1 WaffG im selben Umfang weiter. Die alte WBK erlaubt den Erwerb von Einzellader-Langwaffen (mit glatten und gezogenen Läufen) ohne Zeit/Mengenmäßige Beschränkung.
4.) Grüne WBK
Erlaubt den durch Voreintrag geregelten Erwerb nach § 14 Abs. 2 WaffG. Der Voreintrag erlaubt den Erwerb der voreingetragenen Waffen, bis zum Erreichen des angegebenen Ablaufdatums.
5.) Sammler WBK
Genehmigung zum Erwerb von Waffen aus dem angegebenen Sammelgebiet.
6.) Munitionserwerb
Jagdschein
Berechtigung zum Erwerb von Langwaffenmunition aller Art für (Ausgenommen KWKG Munition) den jagdlich erlaubten Zweck gemäß BJagdG. Ausgenommen Kurzwaffenmunition die Genehmigung zum Munitionserwerb auf der grünen WBK bedarf.
WBK Eintragung (Sportschützen)
Der Erwerb von Kurz- und Langwaffenmunition bei Sportschützen und Kurzwaffenmunition bei Jägern wird durch die Eintragung in der WBK geregelt. Bei der gelben WBK durch Eintrag der Waffe für dafür vorgesehene Munition. Bei der grünen WBK durch ein Dienstsiegel im Feld „Berechtigt zum Munitionserwerb“ der dazugehörig eingetragenen Waffe.
Munitionserwerbsschein (MES)
Regelt den Erwerb der im MES aufgeführten Munitionsarten. Der Erwerb ist in der Regel auf sechs Jahre befristet, die Besitzdauer ist unbegrenzt gültig. Erlaubt sind alle Munitionsarten die nicht dem KWKG unterliegen.
II. Benötigte Dokumente & Informationen
Waffen und Munition die erwerbscheinpflichtig sind, werden ausschließlich auf Vorlage gültiger Berechtigungsdokumente geliefert oder an Sie übergeben.
WICHTIG! Eine Lieferung erfolgt ausschließlich via Waffenversand mit Ausweisprüfung des Erwerbers bei Übergabe. Ebenfalls liefern wir ausschließlich an die Adresse und Person, welche in Ihren Dokumenten eingetragen ist.
Es gibt mehrere Möglichkeiten die EWB Dokumente uns zukommen zu lassen:
1. Kopie oder Fotos der Dokumente via Mail an uns richten. Hierbei überprüfen wir die Dokumente auf Gültigkeit und Korrektheit in Zusammenarbeit mit der für Sie zuständigen Behörde.
2. Amtlich beglaubigte Kopie der Dokumente die nicht älter als 2 Wochen ist. Bitte ausschließlich via Post-Einschreiben an uns richten.
3. Original-Dokumente uns zusenden. Bitte ausschließlich via Post-Einschreiben an uns richten.
4. Vorlage der Originaldokumente bei Abholung.
Diese sind z.B.:
Jäger:
Jagdschein im Original oder amtlich beglaubigte Kopie des Jagdscheins oder amtlich beglaubigte Jagdscheinabschrift. Sowie die NWR Personen- und Erlaubnis-ID Nummern.
Wichtig! Eine Kopie muss sämtliche Seiten mit Eintragungen, Unterschriften und Siegeln beinhalten.
Wichtig! Bei Kurzwaffen und Kurzwaffenmunition benötigen wir überdies auch von Jägern die WBK mit entsprechendem Voreintrag.
Sportschützen:
oder
Waffenbesitzkarte im Original oder Kopie. Zusätzlich benötigen wir eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises. Sowie die NWR Personen- und Erlaubnis-ID Nummern.
Wichtig! Eine Kopie muss sämtliche Seiten mit Eintragungen, Unterschriften und Siegeln beinhalten.
NWR ID Nummern: (Sportschützen & Jäger)
Seit dem 01.09.2020 benötigen wir beim Kauf einer Waffe zur korrekten Meldung an das Nationale Waffenregister (NWR) zwingend Ihre NWR-ID Nummern. Diese sind:
Personen-ID (P)
Bsp.: P2024-01-01-0004321-A
Diese Nummer ist Ihre persönliche Identifikationsnummer und bezieht sich direkt auf Sie als Person.
Erlaubnis-ID (E)
Bsp.: E2024-01-01-0004321-A
Diese Nummer ist spezifisch auf Ihre Erlaubnis bezogen. Bsp. Ihre WBK oder Ihr Jagdschein hat eine eigene Identifikationsnummer. Sollten Sie mehrere WBK haben, so hat jede eine eigene spezifische Nummer.
Firmen-ID (F) (Nur für Händler relevant)
Bsp.: F2024-01-01-0004321-A
Sollten Sie auf Ihre WHL bei uns eine Waffe bestellen, so benötigen wir Ihre Firmen ID.
Wichtig! Wir benötigen immer Ihre Personen- und Erlaubnis-ID beim Kauf eines EWB-Pflichtigen Gegenstands. Sollte Ihnen diese noch nicht vorliegen, können Sie diese über die für Sie zuständige Erlaubnisbehörde in Erfahrung bringen.
Andere: (Munitionssammler, Airsoft, Paintball, Luftdruckwaffen etc.)
Munitionserwerbschein im Original oder Kopie zusätzlich benötigen wir eine Fotokopie des Personalausweises.
Sondergenehmigungen im Original oder Kopie. Zusätzlich benötigen wir eine Fotokopie des Personalausweises.
Artikel die nicht der Erwerbscheinpflicht unterliegen, jedoch eine Abgabe der Volljährigkeit bedarf, liefern wir nur gegen Nachweis der Volljährigkeit des Erwerbers. (Kopie des Personalausweises). Dies betrifft Luftdruckwaffen (Softair, Paintball, Luftgewehre etc.) zwischen 0,5 bis 7,5 Joule Energie, einläufige Schwarzpulver Einzellader, Bajonette, Säbel etc..
Richten Sie bitte die Ausweisdokumente via Einwurf-Einschreiben an:
hs-arms
Inhaber Michael Schaller
Naumannstr. 12
01809 Heidenau
oder senden Sie uns die Kopien an: Info(at)hs-arms.de
III. Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen (§ 42a WaffG)
Verboten ist das Führen außerhalb des befriedeten Besitztums von Anscheinswaffen (Airsoft etc.), Hieb und Stoßwaffen (gemäß WaffG Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1) sowie Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser, Klappfallmesser) oder feststehender Klinge mit einer Klingenlänge von über 12cm.
Das Führverbot gilt nicht beim Mitwirken an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen oder beim Schießen auf Schießstätten oder dem Transport in einem verschlossenen Behältnis mit Bedürfnis umfassten Zweck. Bitte prüfen Sie die ausführliche Definition im WaffG §42.
IV. Informationen zum Erwerb erlaubnispflichtiger Schusswaffen
Der Erwerb von erlaubnispflichtigen Schusswaffen ist nur durch Inhaber einer gültigen Erwerbsberechtigung gestattet. Diese sind z.B. Jagdschein, Gelbe-, Grüne- und Sammler- Waffenbesitzkarten.